Alternative zur Förderung – Steuervorteil nutzen

Energetische Sanierung und Beratung - Kosten steuerlich absetzen


Bei Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind, und die selbst bewohnt werden, können 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich abgesetzt werden.
    
Damit können bis zu 40.000 Euro Steuern gespart werden innerhalb von drei Jahren.
Voraussetzungen: Es wurde keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen. Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und bescheinigt dies nach Vorlage. Eine Rechnung in deutscher Sprache muss vorliegen, die Bezahlung per Überweisung erfolgen.

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Förderung

Sie fördern Passivhäuser und sind hier noch nicht gelistet? Bitte schicken Sie die entsprechenden Informationen an info@ig-passivhaus.de

 

Bundesweite Förderung

NEUBAU


Seit dem 01.03.2023 steht für den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes die Förderung „Klima­freund­licher Neubau – Wohn­gebäude (297, 298)" zur Verfügung.

 

Neubau "Klimafreundliches Wohngebäude" | Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (QNG-PLUS/QNG-PREMIUM)


Gefördert wird:

Effizienzhaus-Stufe 40 ohne Nachhaltigkeits-Klasse: bis zu 100.000 Euro Kredit­betrag je Wohneinheit, Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG): bis zu 150.000 Euro Kredit­betrag je Wohnung, bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

 

Folgende Maßnahmen werden gefördert: Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten,die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit, die Nach­haltigkeits­zertifizierung
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SANIERUNG

Bundeförderung für Effiziente Gebäude Wohngebäude-Kredit 261 | Haus und Wohnung energieeffizient sanieren:

Förderkredit ab 0,01 % | bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus | weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

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Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderungsart: Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen
und tilgungsfreien Anlaufjahren
Antragstellung: bei den Hausbanken

Antragsberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren

Kombinationsmöglichkeit: mit dem KfW-Wohneigentums-Programm

Informationen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Internet: www.kfw-foerderbank.de

Aktuelle Zinssätze

 

Klimaschutzprogramm 2030: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für ein Effizienzhaus

Für ein Effizienzhaus:

Gefördert wird die Baubegleitung mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss.
Ein- und Zweifamilien­haus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus mit 10.000 Euro je Vorhaben, 50 %, bis zu 5.000 Euro (Tilgungs-)Zuschuss, Eigentumswohnung, mind. 3 Wohn­einheiten im Gebäude bis 4.000 Euro je Vorhaben, 50 %, bis zu 2.000 Euro (Tilgungs-)Zuschuss |  Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten, 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, 50 %, bis zu 20.000 Euro (Tilgungs-)Zuschuss.

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Die Fachplanung und Baubegleitung wird auch gefördert. Hierbei ist die Passivhaus-Beratung und -Zertifizierung förderfähig.

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Förderprogramme Bafa

BEG Einzelmaßnahmen für Sanierung z.B. Gebäudehülle, Anlagentechnik. Die Fachplanung wird anteilig mit 50 % gefördert. Wurde ein individueller Sanierungsfarplan aufgestellt (iSFP) und die dort beschriebenen Maßnahmen durchgeführt so kann ein iSFP-Bonus (5 %) in Anspruch genommen werden.

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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
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Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: www.foerderdatenbank.de

 

Fördermitteldatenbank für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energie sparen: www.foerderdata.de

 

energiefoerderung.info ist ein Service von BINE Informationsdienst und wird realisiert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur (dena). Der kostenfreie Service bietet Unterstützung, um unter den vielfältigen Förderprogrammen in Deutschland das infrage kommende zu finden: www.energiefoerderung.info

 

Fördermöglichkeiten rund um die Themen Energie und Klimaschutz
Bedarfsermittlung, Antragstellung und Fördermittelabruf

LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH

 

Der FördermittelCheck findet für geplante Modernisierungsmaßnahmen und den Neubau die passenden Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes: Förderprofil und Maßnahmenprofil sind dann aufeinander abgestimmt.
co2online FördermittelCheck

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Broschüren für Kommunen


Länder

Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Stadt Hamburg

Sachsen

 


 

Baden-Württemberg

 

Lokale Förderprogramme:

 

Friedrichshafen

gefördert werden: Passivhäuser bei 1 bis 3 Wohneinheiten mit einem Zuschuss von 5.000 EUR, bei 4 bis 7 Wohneinheiten mit 6.500 EUR und ab 8 Wohneinheiten 8.000 EUR. Informationen und Förderanträge: Stadtverwaltung Friedrichshafen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Umwelt und Naturschutz, Eckenerstr. 11, 88046 Friedrichshafen, Tel: 07541 / 203 – 21 91, Fax: 203-82191, umweltamt@friedrichshafen.de, www.friedrichshafen.de (Rubrik: Natur & Umwelt ->Energie & Klimaschutz -> Energiesparprogramm)

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Heidelberg

gefördert werden: Passivhäuser, Zuschuss EFH & MFH 50 EUR/m² Wohnfläche max. 5.000 EUR pro Wohnung.
Informationen: Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Wohnbauförderung, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Tel: 06221 / 58 25 - 120 u. –720 u. -130, www.heidelberg.de/foerderprogramm (Rubrik: Umwelt und Gesundheit)

 

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Herrenberg

gefördert werden: Alle Erwerber eines städtischen Baugrundstücks können eine Preisermäßigung von 5.000 EUR erhalten, wenn das geplante Gebäude den Standard KfW-Effizienzhaus 70 oder den Passivhausstandard einhält.
Informationen und Förderanträge: Liegenschaftsamts der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1, 71083 Herrenberg, Tel.: 07032 / 924-238, Fax.: 07032 / 924-4230, Liegenschaftsamt@herrenberg.de, www.herrenberg.de
Richtlinien im Internet


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Lahr

gefördert werden:  In Anlehnung an das Programm "Energieeffizientes Bauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung gewährt die Stadt Zuschüsse: Beim Bau von KfW-Effizienzhäusern 55 gibt es 1.000 Euro, bei KfW-Effizienzhäusern 40 sind es 1.500 Euro und beim Bau von Passivhäusern (entsprechend dem Passivhaus Projektierungspaket) liegt der städtische Zuschuss bei 2.000 Euro. Interessenten können sich unter Tel. 07821/910-5555 oder per E-Mail: hosenmatten@lahr.de an das Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Stadt wenden. Informationen stehen auch auf der Homepage der Stadt Lahr unter www.lahr.de zur Verfügung.

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Schwäbisch Gemünd

gefördert werden: Passivhäuser mit 2.500 EUR (einmalige Förderung)

Informationen: Stadtverwaltung, Herrn Starz: Tel: 07171/6032316

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Ulm

gefördert werden: Passivhäuser, Zuschuss bis zu 5.000 EUR für EFH/ZFH, bei MFH 25 EUR / m² Wohnfläche (max. 2.500 EUR pro Wohneinheit). Informationen: Stadt Ulm, Stadtverwaltung, 89070 Ulm, Tel: 0731 / 161 6102, mi.kast@ulm.de

 

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Walldorf

gefördert werden: Die Errichtung von eigengenutzten Passivhäusern mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 20.000 Euro oder alternativ mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro (für ein Einfamilienhaus) Bei einem Mehrfamilienhaus erhöht sich die Förderobergrenze mit jeder weiteren Wohneinheit (mindestens 45 m² Wohnfläche) um 2.000 €. Informationen: Stadt Walldorf,  Fachdienst 52 - Umweltschutz, Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf, Tel. 06227 / 35-1231
Zeitpunkt der Antragstellung Die Antragstellung hat v o r Baubeginn zu erfolgen.

Förderrichtlinie der Stadt Walldorf Errichtung eines Passivhauses

 

Umwelt-Förderprogramme

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Winterbach

gefördert werden: 2.500 EUR/ Gebäude (1-3 WE); 1.000 EUR/jede weitere WE; Höchstgrenze 5.000 EUR.
Informationen und Förderanträge: Gemeinde Winterbach, Ansprechparnter: Herr Laube, Marktplatz 2, 73650 Winterbach, Tel.: 07181/7006-32, r.laube@winterbach.de
www.winterbach.de (> Energie Management > Förderprogramm)


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Bayern

 

Bayernweit:

10.000-Häuser-Programm EnergieBonusBayern: Das 10.000-Häuser-Programm besteht aus den zwei Teilen "PV-Speicher-Programm" und "EnergieSystemHaus". Um die dezentrale Energiewende zu unterstützten und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, hat die Bayerische Staatsregierung das PV-Speicher-Programm aufgelegt. Damit sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein-und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Gefördert wird die Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage.

E-Mail: direkt(at)bayern.de
Telefon: 089 / 12 222 15

www.energiebonus.bayern

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Lokale Förderprogramme:

 

Aschaffenburg

Im der Beschlussvorlage vom 29.07.2020 erklärt die Stadt Aschaffenburg den Klimanotstand. Höhere Energiestandards werden gefördert und ein Teil des Grundstückpreises zurückerstattet: Rückerstattung: 3.000,- € für folgende Standards: KfW-40+, Passivhaus, Null-Energie-Haus, Energie-Plus-Haus

Beschlussvorlage Klimanotstand Aschaffenburg

 

Burghausen

gefördert wird: der Neubau von Passivhäusern mit Zuschüssen von 8.000 EUR/Wohngebäude (Gebäudenutzfläche muss mind. 80m² betragen); Zusatzförderung von 1.000 EUR für die Verwendung von (mind. 80% der eingesetzten Dämmstoffe) Materialien wie Bähperlite, Hanf, Blähton, Kork, Schafwolle, Zelullose, Baumwolle, Holzfaser/Holzwolle, Flachs/Schaumglas. Information und Beratung: Umweltamt Stadtplatz 112, 84489 Burghausen, www.burghausen.de, E-Mail: christina.schmid@burghausen.de; Frau Noll, Energieberatung, Tel: 08677 887 310 (mi. von 8h bis 11h), 08677 974021 (di. von 16h bis 18h).

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Günzburg

gefördert werden : die Wärmedämmmaßnahmen bei der Altbausanierung, Passivhäuser im Neubau mit pauschal 2.500 EUR/Wohngebäude, Regenwassernutzung mit pauschal 250 EUR/Gebäude. Im Kommunalen Foerderprogramm 'Energie und Wasser sparen - bei Neubau und Sanierung' der Stadt Günzburg werden seit 2009 diese  Maßnahmen bezuschusst.
Information:  Christine Hengeler, Umweltfachkraft, Stadt Günzburg, Schloßplatz 1,
89312 Günzburg, Tel. 08221/903-196, Fax 08221/903-150, E-Mail: hengeler@rathaus.guenzburg.de, www.guenzburg.de (Bürgerservice > Umwelt > Förderprogramm Energie und Wasser sparen – bei Neubau und Sanierung)

Richtlinie

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Herzogenaurach

gefördert werden: Passivhäuser mit pauschal 2.500 EUR; Wärmeschutzmaßnahmen bei Altbauten mit max. 2.500 EUR für die erste WE, jede weitere mit pauschal 300 EUR bis max. insgesamt 12 WE (maximale Förderhöchstgrenze von 5.800 EUR. Beratung und Information: Alfons Stadler, Stadt Herzogenaurach, Marktplatz 11 91074 Herzogenaurach, Tel: 09132/901-232, Fax: 09132/901-239, E-Mail: Alfons.Stadler@Herzogenaurach.de

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

München

Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG-Förderung), Richtlinienheft Stand: 22.06.2022

gefördert werden:
Passivhaus im Neubau
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) von Wohngebäuden in einem der folgenden
Energiestandards des Passivhaus Instituts.
Fördervoraussetzung ist jeweils die Zertifizierung des Gebäudes als Passivhaus der
entsprechenden Klasse (Classic, Plus, Premium) durch das Passivhaus-Institut oder eine*n akkreditierte*n Zertifizierer*in.

Die Kosten für die Zertifizierung sind als Bonusmaßnahme förderfähig. Die Förderung von Passivhäusern im FKG ist nicht an eine Förderung in der BEG gebunden (D.h. eine Förderung eines vergleichbaren Effizienzhaus-Standards durch die BEG kann in Anspruch
genommen werden, ist aber nicht Voraussetzung für einen Förderantrag im FKG).

Die FKG-Förderung beträgt für ein zertifiziertes Wohngebäude:
Passivhaus Premium: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
Passivhaus Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
Passivhaus Classic: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit

 

Passivhaus, EnerPHit im Bestand
Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden in einem der
folgenden Energiestandards des Passivhaus Instituts.
Fördervoraussetzung ist jeweils die Zertifizierung des Gebäudes im Passivhaus- oder EnerPHit-Standard der entsprechenden Klasse (Classic, Plus, Premium) durch das Passivhaus-Institut oder eine*n akkreditierte*n Zertifizierer*in. Die Kosten für die Zertifizierung sind als Bonusmaßnahme förderfähig. Die Förderung von Passivhäusern im FKG ist nicht an eine Förderung in der BEG gebunden (D.h. eine Förderung eines vergleichbaren Effizienzhaus-Standards durch die BEG kann in Anspruch genommen, ist aber nicht Voraussetzung für einen Förderantrag im FKG).
Die FKG-Förderung beträgt für ein zertifiziertes Wohngebäude:
Passivhaus Premium: 360 € je m² Wohnfläche, maximal 36.000 € je Wohneinheit
Passivhaus Plus: 340 € je m² Wohnfläche, maximal 34.000 € je Wohneinheit
Passivhaus Classic: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
EnerPhit Premium: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
EnerPHit Plus: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
EnerPhit Classic: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit

 

Online-Antragstellung:

Link zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Neumarkt

gefördert werden: Passivhäuser als Wohngebäude mit 130 m²WF, max. 17.500 EUR. Zum Thema Energetisches Bauen und Sanieren kann das Beratungsangebot der Stadt Neumarkt im Klima-Büro wahrgenommen werden. Dort erhält man Informationen zum Thema, zum Förderprogramm der Stadt Neumarkt und der Bundesmittel der kfw und bafa.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Kontakt:
Bürgerhaus Neumarkt - Beratungsstelle Klimaschutz und Energie
Fischergasse 1,Marion Burkhardt, Architektin
Di., Do., Fr. 8.30 - 12.00 Uhr,  Mo. u. Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Tel. 09181/512268, E-mail: marion.burkhardt@neumarkt.de

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Gemeinde Unterhaching

gefördert werden: Passivhäuser, Förderungshöhe: 11.300 EUR bei EFH und ZFH; 8.800 EUR bei DHH, REH, vRMH; 5.300 EUR / pro WE bei allen anderen Gebäudetypen, maximal 50.000 EUR pro Antragssteller und Jahr. Informations- u. Antragsstelle: Gemeinde Unterhaching, Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching, Herr Smycka, Tel: 089/66 551 -208, Fax: -212, energie@unterhaching.de, Richtlinie im Internet

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 


 

Brandenburg:

 

Gefördert werden Investitionen in öffentliche Nichtwohngebäude nach dem Passivhausstandard bzw. die Sanierung nach EnerPhit.

Programm RENplus 2014-2020

Förderhöchstbetrag (maximale Zuwendung) je Maßnahme für EnerPHit Plus oder Premium 2,5 Mio. €

 

Durchführungshinweise zu Förderbestand 2.1.f (s. Seite 8) Voraussetzung: Zertifizierung nach den Kriterien des Passivhaus Instituts unter Beteiligung zertifizierter Passivhausplaner.

Für Neubauten siehe Beschluss des Landes Brandenburg.


Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel: (03 31) 6 60-0 Fax: (03 31) 6 60-12 34
E-Mail: postbox@ILB.de
Internet: http://www.ILB.de

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.


 

 

Hamburg


Hamburg

gefördert werden: Passivhäuser mit einem Zuschuss in Höhe von 240 EUR je m²/Wohnfläche, max. 130m² Wohnfläche, auch für Ausbau oder Anbau am bestehenden Objekt. Informationen: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Telefon 040 / 248 46 – 0, Fax 040 / 248 46 – 432, info@wk-hamburg.de,
www.wk-hamburg.de

Förderrichtlinie energiesparendes Bauen 2011

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.


 

Hessen

 

Lokale Förderprogramme:

 

Bensheim

gefördert werden: Passivhäuser mit einem Zuschuss von 1.500 EUR pro Objekt -  für Einzelmaßnahmen, besonders effiziente Sanierungen von Altbauten bis Baujahr
1995, sowie für besonders effiziente Neubauvorhaben.
Förderfähige Einzelmaßnahmen:
Förderobergrenze bei Einzelmaßnahmen sind 500,- €. Es kann nur eine
Einzelmaßnahme je Objekt gefördert werden.

Infos: Stadtverwaltung Bensheim, Energieberater Steffen Giegerich, Kirchbergstr. 18, 64625 Bensheim, Tel: 06251 / 14 - 280 Fax: - 103

energieberatung@bensheim.de

Richtlinie zur Förderung

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Lampertheim

gefördert wird: Der Bau eines Passivhauses mit max. 10.000,- €

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2009 wird bei der Vergabe von städtischen Grundstücken in den Baugebieten Rosenstock III und Oberlache Ost folgender Punktekatalog zugrunde gelegt: Bau eines Passivhauses -  10 Punkte.

Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 10 Punkte. 1 Punkt entspricht einem Kaufpreisnachlass bei einem Grundstückserwerb von 1.000,00 €. Bei 10 Punkten greift der Maximalbetrag von 10.000,00 €. Bau eines Passivhauses mit max. 10.000,- €

Link zur Förderung

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Rödermark

gefördert wird: Der Bau eines Passivhauses mit 15 €/m²  und der Bau mit Standard  „Nullenergiehaus“  mit 25  €/m², wobei Passivhaus-Standard Voraussetzung für das Nullenergiehaus" ist.

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 21. Juni 2011 fördert die
Stadt  Rödermark auf den Wohnbaugrundstücken,  welche von der Stadt ab dem
22. Juni 2011 veräußert werden, den Neubau von Häusern mit dem Standard „Passivhaus“ mit  15 €/m²  und  den  Bau  mit  Standard  „Nullenergiehaus“ mit 25  €/m².

Nachweis für die  Einhaltung  des Passivhaus-Standards kann erfolgen über

• Qualitätsgeprüftes zertifiziertes Passivhaus  oder

• Passivhaus gem. Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) - durch einen zugelassenen Sachverständigen (Passivhaus-Planer)

Förderrichtlinie

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

 

Regionale Förderprogramme:

 

Land Hessen fördert energetisch optimierte Modernisierung

gefördert wird: der Einsatz passivhaustauglicher Komponenten bei der Sanierung von privaten und öffentlichen Gebäuden. Förderung erfolgt nach Teil II Nr. 3 in Verbindung mit Teil III A Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Merkblatt vom 18.03.2016

Das Land Hessen fördert den Einsatz von Passivhaus-Komponenten bei der Modernisierung – wenn das Gebäude nach der Modernisierung einen Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m² Wohnfläche im Jahr aufweist. Die zu erfüllende Anforderung entspricht damit genau den Kriterien für den EnerPHit-Standard.

 

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten übernommen, die aufgrund der zusätzlichen Anforderungen der Passivbauweise gegenüber konventioneller Bauausführung entstehen.  Ebenfalls gefördert werden die Kosten, die für die Prüfung der Gebäudedichtheit (Blower-Door-Test) entstehen. Das Förderprogramm umfasst energetische Modernisierungsmaßnahmen in Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten und –tagesstätten sowie Sporthallen, wenn diese in räumlicher Verbindung zu Schulen stehen.

 

Folgende Kosten als zuwendungsfähig anerkannt:
a) Investiver Mehraufwand für die baulichen Maßnahmen, die ausschließlich auf grund der zusätzlichen energetischen Anforderungen gegenüber konventioneller Bauausführung nach den geltenden Vorschriften entstehen:
Außenwand: 35 € je Quadratmeter Bauteilfläche, Dach: 30 € je Quadratmeter Bauteilfläche,
Oberste Geschossdecke: 12 € je Quadratmeter Bauteilfläche, Grundfläche: 12 € je Quadratmeter Bauteilfläche, Fenster: 100 € je Quadratmeter Bauteilfläche;

b) Investiver Mehraufwand für die technische Gebäudeausrüstung, wenn diese ausschließlich aus energetischen Gründen installiert wird, kann in seiner tatsächlichen Höhe eingebracht werden (insbesondere Raumlufttechnische Anlagen). Bestehen für den Einbau gebäudetechnischer Anlagen bereits besondere Vorschriften, sind die tatsächlichen Mehrkosten zu ermitteln und der Förderung zugrunde zu legen;

c) Ausgaben für die Durchführung eines  Blower-Door-Tests, für die Installation von Messeinrichtungen für den Heizenergieverbrauch nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen sowie Planungsmehrausgaben sind bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben zuwendungsfähig

 

Neue Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen 2017

Das Land Hessen fördert kommunale Nichtwohngebäude als Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards im Rahmen der Kommunalrichtlinie (Teil III). Modernisierungen zum Passivhaus im Bestand werden nach Teil II D 3 gefördert.

 

Kommunalrichtlinie: Förderquoten

 

Modernisierung:
1. Stufe: 50% bei Modernisierung auf einen energetisch optimierten Altbaustandard
2. Stufe: 60% bei der Modernisierung auf einen Neubaustandard
3. Stufe: 70% bei der Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
4. Stufe: 30% bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen

 

Neubau:
100 €/m²NGF bei Neubau eines KfW-Effizienzhaus 55
200 €/m²NGF bei Neubau eines Passivhauses
300 €/m²NGF bei Neubau eines Passivhauses Plus oder eines Gebäudes mit vergleichbar niedrigem Energiebedarf

Kommunale Förderrichtlinien 2017

 

Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

In der Richtlinie für den sozialen Wohnbau in Hessen (von 2020) wird Passivhaus noch mal extra gefördert:

Darlehen in Höhe von 150 €/m² zusätzlich für ein Passivhaus.

Bis zu 40% Tilgungszuschuss seitens des Landes Hessen.

Die Darlehen der KfW für Effizienzhausstandards werden zusätzlich noch bezuschusst.

Für den Passivhaus-Standard darf die Kaltmiete (Obergrenze) um 30 ct/m² Wohnfläche erhöht werden.

Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung September 2020

 

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Niedersachsen

 

gefördert werden: Das Förderprogramm umfasst folgende Zuschüsse für Neubauten: Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte/Reihenhaus 5.000 EUR Mehrfamilienhaus je Wohnung 3.000EUR und und für Altbauten-Sanierungen: Passivhaus-Fenster U-Wert maximal 0,8 W/(m²K) mit 30 EUR/m².
Passivhaus-Nichtwohngebäude werden je m² Energiebezugsfläche 40 EUR/m2 mit max. 40.000 EUR gefördert, ebenso Sanierungen
Laufzeit: 31.10.2016
Informationen: proKlima GbR, bei der Stadtwerke Hannover AG, Glockseestraße 33, 30169 Hannover, Telefon: (0511) 430-1970 (nur Montag u. Freitag 9 – 12 Uhr)
Internet: www.proklima-hannover.de Förderprogramm Neubau Förderprogramm Altbau (als pdf-Datei) .

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Oldenburg

gefördert wird: Die Errichtung von Passivhäusern durch die Gewährleistung vom 5.000 EUR Preisnachlass je Gebäudeeinheit auf den Grundstückskaufpreis.
Informationen:
Energieleitstelle, Industriestraße 1, Gebäude B, 1. Stock, 26121 Oldenburg, Frau Pohlabeln (Zi. 142), Tel: 0441 / 235 - 3089; Herr Dunker (Zi. 158), Tel: 0441/235 - 3244.
Internet: www.oldenburg.de Merkblatt als pdf-Datei

 

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Nordrhein-Westfalen

 

Die Landesförderung progres.nrw wird fortgesetzt:

Passivhäuser inkl. Lüftungsanlage: 4.700 € für freistehende Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung), Doppelhaushälften und Reihenhäuser, 
3.400 € je Wohnung in Mehrfamilienhäusern. Die Förderhöhe für sonstige Gebäude (z.B. Schulen, Sporteinrichtungen, Bürogebäude) in Passivhaus-Bauweise wird nach einer Einzelfallprüfung festgelegt. Die Förderhöhe für den Umbau bestehender Gebäude zum Passivhaus wird nach einer Einzelfallprüfung festgelegt.

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

 

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Neubau und Sanierung
Die Förderung erfolgt als Festbetrag. Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude bzw. Wohneinheit:
1.000 Euro (Neubau) beziehungsweise, 2.000 Euro (Bestandsbau),  Dezentrale Lüftungsanlagen: 200 Euro je Gerät bzw. Gerätepaar und Raum bis max. 1.000 Euro je Wohneinheit
Über die maximale Förderung wird im Einzelfall entschieden. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig.

Laufzeit: 30. Juni 2024

Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens beim Landesinstitut für Bauwesen, Außenstelle Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Tel. Bürger-und Servicecenter NRW: 0180 319 100 110, nrwdirekt@nrw.de

Richtlinie im Internet

Informationen zur Richtlinie und Antragsformulare:

www.progres.nrw.de Link 'Förderung' 'Energie' 'progres.nrw'.

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Lokale Förderprogramme:

 

Borgholzhausen

Die Stadt Borgholzhausen fördert im Baugebiet "Enkefeld" mit Klimaschutzsiedlung die Errichtung eines Gebäudes im Passivhaus-Standard nach PHPP mit 6.000,00 €.

Ansprechpartner bei Anforderungen in der Klimaschutzsiedlung Enkefeld
Dirk Nolkemper, Tel.: 05425/807-31

Förderprogramm

 

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf fördert innerhalb des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" (8. April 2020) Passivhäuser (Neubau) mit 45 Euro je Quadratmeter Wohn- beziehungsweise beheizter Nutzfläche, maximal 4.500 Euro je Nutzungseinheit.

Förderprogramm

Richtlinie (Passivhäuser S.22 6.15)

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Gütersloh

Die Stadt Gütersloh stellt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Fördermittel zur
wärmetechnischen Verbesserung von Bestandsbauten im Stadtgebiet bereit.
Gefördert werden energetische Sanierungen älterer Wohnhäuser, die über den vom Gesetzgeber geforderten Mindeststandard hinausgehen. Ziel des Förderprogrammes ist, die Gebäude nachhaltig energetisch zu sanieren. Nach derzeitige m Wissensstand ist im Altbau ein Heizwärmebedarf von 25 kWh pro m² und Jahr erreichbar. Die maximale Förderhöhe beträgt:

•   6.000 Euro für ein Einfamilienhaus
•   8.000 Euro für ein Zweifamilienhaus 

Infos

Förderprogramm

 

Köln

Die Stadt Köln ein Programm "Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" aufgelegt, zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in Köln, die im Sinne des Klimaschutzes den Energieverbrauch und dadurch die lokalen Emissionen reduzieren. Gefördert werden z.B. Dämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen, Pelletöfen, Solaranlagen etc. mit bis zu 70 %. gefördert. Die Förderrichtlinie ist am 01.10.2018 in Kraft getreten.

Förderprogramm (Passivhaus-Komponenten s.6.10)

 

Münster

Die Fördermöglichkeiten der Stadt Münster sind vielfältig: Der städtische Zuschuss für den Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses als Passivhaus beträgt pauschal 15 000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Summe 10 000 Euro pro Wohneinheit. Werden ökologische Baustoffe verwendet, kann sich der Zuschuss pro Gebäude um bis zu 2500 Euro erhöhen.

Zudem werden für Neubauten die Kosten für eine Qualitätssicherung mit pauschal 1.100 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus bezuschusst. Dabei können auch weitere Fördermittel genutzt werden - zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Land NRW über das Förderprogramm „progres.NRW“. So können für ein hochenergieeffizientes Ein- oder Zweifamilienhaus rund 50 000 Euro an Fördermitteln generiert werden. 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät jeden Montag von 9 bis 16 Uhr zu allen Fördermitteln und zum energieeffizienten Bauen. Weitere Informationen zum städtischen Förderprogramm gibt es unter www.klima.muenster.de.

 

 

Rietberg

Der Rat der Stadt Rietberg beschließt, Baumaßnahmen zur Errichtung eines Passivhauses im Bereich der Klimaschutzsiedlung „In den Emswiesen“ sowie im gesamten Stadtgebiet mit einem Festbetrag von 3.000 EUR pro Gebäude zu fördern.

Beschlussdokument vom 26.4.2017

 

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Gemeinde Much

Förderrichtlinie Energiesparendes Bauen & Sanieren

Die Förderung der Gemeinde gewährt 2 Prozent Zinszuschuss für die Dauer von 5 Jahren auf maximal 50.000 Euro für energiesparende Neubauten und Sanierungen. Gefördert werden: Passivhäuser als Einfamilienhaus mit einer zusätzlichen Einmalzahlung von 1.000 Euro. Die Gemeinde gewährt ein zusätzlichen Kinderbonus (für Kinder unter 18 Jahren) von 500 Euro je Kind.

Gemeinde Much, Hauptstraße 57, 53804 Much, Telefon (02245) 680, Telefax (02245) 68852

Informationen zur Richtlinie und Antragsformulare erhalten Sie hier

 

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Rheinland-Pfalz

 

Lokale Förderprogramme:

 

 

Weilerbach

gefördert werden: Eigentümer, die ein Passivhaus errichten, können einmalig eine SEMS-Prämie in Höhe von 1.500 EUR beantragen.
Informationen und Förderanträge: Verbandsgemeinde Weilerbach, Zentralabteilung, SEMS Büro: Frau Fischer: Tel: 06374/922-181, www.weilerbach.de (> SEMS >Zuschuss Neubau)
Richtlinie im Internet
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Modernisierungsprogramm

gefördert werden: Energiesparende Maßnahmen und Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien mit einmaligem Zuschuss von 25% der förderfähigen Kosten (mind. 2.000 EUR, max. 10.000 EUR); zinsgünstige Landesdarlehen, zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen, abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße; zinsgünstige Landesdarlehen 1.-5. Jahr 1,9% p.a., 6.-10. Jahr 2,5% p.a., 11.-15. Jahr 3,5% p.a.

Informationen: LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Tel: 06131 4991-991, Fax: 06131 4991-899, www.lth-rlp.de

 

 

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Sachsen

gefördert werden: Passivhäuser Neubau 100 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) und Sanierung mit Passivhaus-Komponenten 130 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)
Details zu den einzelnen Festbetragsförderungen sind in den entsprechenden Merkblättern hinterlegt.
Merkblatt zur Föderung
Weitere Merkblätter stehen zum Download bereit unter www.sab.sachsen.de
Die SAENA berät auf fachlicher Ebene kostenfrei über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Förderrichtlinie. (siehe www.saena.de )

 

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