Passivhaus-Beschlüsse
Hier finden Sie Städte, Landkreise und Bundesländer in Deutschland, die bereits Passivhaus-Standard fordern. Diese Unterseite ist im Aufbau. Sollten Sie weitere Städte und Kommunen kennen, die sich zum Passivhaus bekennen, melden Sie diese Infos doch bitte an: info@ig-passivhaus.de Vom Passivhaus Institut gibt es ein Positionspapier mit Empfehlung für den kommunalen Klimaschutz im Gebäudesektor.
STÄDTE / GEMEINDEN / LANDKREISE
Aschaffenburg
Um Energie in städischen Gebäuden zu sparen beschloss der Stadtrat bereits 2008 die
Aschaffenburger Energiespar-Offensive, die Energiesparmaßnahmen
an Schulen und anderen städtischen Gebäuden vorsieht. Schon frühzeitig wurden
damit z. B. für alle neu zu bauenden städtischen Gebäude der Passivhaus-Standard
umgesetzt. Zudem gibt es eine Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger,
Förderprogramme für Solarthermie und ein Solarpotenzialkataster, mit dem die
Eignung von Dächern für Solaranlagen eingesehen werden kann.
Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Aschaffenburg Berichtsjahr 2021 (Berichtszeitraum 2020 & 2021)
Bremen
Am 1. Januar 2010 trat die am 25. August 2009 verabschiedete Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle öffentlichen Gebäude, die im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen stehen. Neue Gebäude müssen zum Beispiel nach dem so genannten Passivhausstandard errichtet werden. Der Senat betonte, dass mit den neuen Vorgaben eine Minderung der CO2-Emissionen um mehr als 50 Prozent erreicht werden können.
Coburg
Am 19.11.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Coburg städtische Neubauten nur noch nach dem sogenannten Passivhaus-Standard zu errichten. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Coburg (Seite 63)
Darmstadt-Dieburg Landkreis
Das Da-Di-Werk baut, betreibt und unterhält alle 81 Schulen im Landkreis. Neben sämtlichen Hochbauaktivitäten umfasst dies auch die Bauunterhaltung der Immobilien und Grundstücke sowie das Energiemanagement und die Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen. Laut den Leitlinien zum Wirtschaftlichen Bauen, die das Gebäudemanagement herausgibt, sind Neubauten nach dem Passivhaus-Standard mit einem Jahres-Heizwärmebedarf < 15 kWh/(m²a) zu konzipieren.
Der Passivhaus-Standard ist im Rahmen des Schulbau- und Sanierungsprogramms seit 2008 festgeschrieben.
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Leitlinien zum nachhaltigen Bauen
Detmold
Beschluss vom 03.09.2009:
Der Rat beschließt die Vorgabe des Passivhausstandards für Wohngebäude.
Frankfurt
Beschluss vom 06.09.2007:
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass alle neuen Gebäude der
Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Frankfurt errichtet werden, dem Passivhaus-Standard genügen und entsprechend konzeptioniert werden. Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen gilt als Mindeststandard eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz, als die EnEV verlangt.
Freiburg
Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 (neue Wohngebäude) Dieser Standard wird festgelegt in städtebaulichen Verträgen für Wohnbaugrundstücke in neuen Bebauungsplänen (Offenlagebeschluss nach dem 30. September 2011) und in Kaufverträgen für städtische Wohnbaugrundstücke, die nach dem 30.09.2011 geschlossen werden. Freiburger Effizienzhäuser entsprechen dem international bekannten Passivhaus-Standard.
Freiburger Neubau-Standards | Broschüre Freiburger Effizienzhäuser
Gütersloh
Die Stadt Gütersloh schreibt in ihren Energieleitlinien vom April 2018 im Absatz zum baulichen Wärmeschutz vor, dass bei größeren separat zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück stehenden Neubauten der Passivhaus-Standard verbindlich ist.
Göttingen
Für die stadteigenen Gebäude wird der „Hochbaustandard Stadt Göttingen 2023“ eingeführt. Das hat der Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. In Zukunft wird die Stadt Göttingen Neubauten in der Regel als Passivhaus errichten. Bei geplanten Sanierungsmaßnahmen sind ebenfalls hohe Anforderungen an die energetische Qualität einzuhalten. Bei umfassenden energetischen Sanierungen von städtischen Bestandsgebäuden soll ein Passivhaus-Sanierungsstandard eingehalten werden.
Hamburg
Hamburger Senat beschließt: Ab 2012 sollen nur noch Passivhäuser im Neubau städtische Fördergelder erhalten. Die städtische Wohnungsbauförderung wird schrittweise auf die Förderung von Passivhäusern konzentriert, die ohne konventionelle Heizung auskommen.
Hannover
In Wettbergen, im Südwesten von Hannover, entsteht Europas größte innovative Klimaschutzsiedlung für rund 300 Reihen-, Doppel- und freistehende Einfamilienhäuser in Passivhausbauweise als Null-Emissions-Siedlung. Die verbleibenden CO2-Emissionen für den Restheizenergiebedarf und den noch benötigten „Haushaltsstrom“ sollen klimaneutral über die Reaktivierung einer aufgegebenen Wasserkraftanlage gedeckt werden.
Heidelberg
Bei Neubauten ist der Passivhausstandard einzuhalten und mittels Passivhausprojektierungspaket (PHPP) planerisch nachzuweisen. Die Dichtigkeit ist grundsätzlich mit dem Blower-Door-Test nachzuweisen. Dabei ist ein n50-Wert von kleiner als 0,6 1/h zu erreichen.
Beim Verkauf von Baugrundstücken, die sich im Eigentum der Stadt Heidelberg befinden, sollen die Käufer durch Vereinbarungen im Kaufvertrag verpflichtet werden, Wohn- und Gewerbegebäude im Passivhausstandard zu errichten, wie dies schon bei der Bahnstadt und den städtischen Gebäuden (siehe Kapitel IV.) der Fall ist. Diese Regelung wird auf Grundstücke angewendet, die ab In-Kraft-Treten der Energiekonzeption 2010 zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Ausnahmen vom Passivhausstandard sind dort möglich, wo dieser technisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Grundlage der Berechnungen ist das Passivhaus Projektierung-Paket (PHPP), welches dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie im Rahmen der Bauantragstellung zur Genehmigung vorzulegen ist.
Quelle
Hofheim
Der Magistrat der Stadt Hofheim wird sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen und Umbauten im Planungsprozess die in den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen des Hochbauamtes der Stadt Frankfurt aufgerufenen Themen im Sinne einer Checkliste berücksichtigten. Bei Neubauvorhaben ist der PBUV frühzeitig über den geplanten energetischen Standard und – sofern der Passivhausstandard nicht eingehalten wird – die hierfür maßgeblichen Gründe zu unterrichten. Der Ausschuss legt Kennziffern fest, über deren Einhaltung zu berichten ist.
Quelle
Kehl
Der Gemeinderat beschließt, dass alle Neubauten (Neubauten und Anbauten an bestehende Gebäude) der Stadt Kehl, deren Planungsphase nach dem 01.01.2020 beginnt, auf der Grundlage des Klimaschutzkonzepts als Passivhaus gebaut werden.
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Kempten
Neue städtische Gebäude haben dem Passivhausstandard zu genügen und sind entsprechend zu konzeptionieren (u.a. Jahresheizwärmebedarf <15 kWh/m²a). Sollte dieser Standard aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen.
Bei Sanierungen von städtischen Gebäuden sind Passivhauskomponenten einzusetzen (Dämmung, Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung > 75 %). Der
Passivhausstandard ist anzustreben. Sollte dieser Standard aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen.
Quelle
Koblenz-Asterstein
Im Rahmen ihrer Klimaschutzbemühungen hat die Stadt Koblenz es sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung des Passivhausstandards voranzubringen. Deshalb sollen im Neubaugebiet auf dem Asterstein mindestens 120 Passivhäuser realisiert werden.
Im Jahr 2002 sind mit dem Bebauungsplans Nr. 103 – Baugebiet Asterstein II - und dem Umlegungsplan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines anspruchsvollen Baustandards - der Passivhausbauweise gelegt worden. Es gibt insgesamt um die 190 Grundstücke in städtischem und privatem Besitz. Vorgesehen sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser in ein- und zweigeschossiger Bauweise. Die Grundstücke sind überwiegend nach Süden orientiert und lassen eine große Vielfalt an Architektur zu.
Köln
Ab Herbst 2017 gelten die "Energieleitlinien Stadt Köln 2017" verbindlich bei allen städtischen Neubau-und Sanierungsmaßnahmen. Im Kapitel 4.2 Baulicher Wärmeschutz heißt es: "Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung)." Und "Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich erreicht werden können, ist dies durch den Planer explizit zu begründen. Als Mindeststandard gilt dann eine um 30% bessere Energieeffizienz (baulicher Wärmeschutz) als die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Januar 2016 verlangt."
Leipzig
Beschluss-Nr.: RBIV-1138/08 vom 19.03.2008
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle neu zu errichtenden Gebäude der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe, sowie alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Leipzig errichtet werden, dem Passivhaus-Standard genügen und entsprechend konzeptioniert werden.
Mainz
Baustandards für Gebäude der Stadt Mainz, ab 01.01.2018
Heizwärmebedarf: Neubauten ist der Jahres-Heizenergiebedarf immer mindestens auf einen Wert von 15 kWh/m²a zu bringen, bei einer energetisch optimierten Modernisierung von bestehenden Gebäuden auf einen Wert von 25 kWh/m²a. Bei kleineren Umbauten oder
Teilsanierungen (z.B. Brandschutzsanierungen) ist immer zu prüfen, ob anstehende energiesparende Maßnahmen mit umgesetzt werden können. Der Jahres-Heizenergiebedarf ist mit einem geeigneten und zuverlässigen Verfahren auf Grundlage des PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket) im Rahmen der Planung rechnerisch nachzuweisen.
Leverkusen
Am 16.02.2009 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, alle Neubauten in Passivhausstandard zu errichten, bzw. das Ziel ausgegeben auch 50% der Altbauten auf diesen Standard zu heben. Nachzulesen im Energiebericht 2008 der Stadt Leverkusen (Seite 76).
Lippe (Kreis)
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig aus Gründen des Klimaschutzes und eines effizienten Energieeinsatzes alle neuen Gebäude als Passivhaus mit einem Wärmebedarf von rund 15 kWh / m2 zu planen und zu bauen und bei Gebäudesanierungen Passivhaus-Komponenten einzusetzen und den Passivhaus-Standard anzustreben.
Lohfelden - Lindenberg
Die Gemeinde Lohfelden plant den letzten Abschnitt des Baugebietes Lindenberg als „Modellvorhaben Passivhaussiedlung“, wo von Anfang an sowohl der Einsatz energiesparender und um weltfreundlicher Gebäude nach Passivhaus-Standard als auch die kommunal formulierten Klimaschutzziele Berücksichtigung finden.
Quelle
Nürnberg
Laut den Leitlinien für Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg werden Neubauten im Passivhaus-Standard errichtet. Der Nachweis gemäß aktuellem Passivhaus Projektierungspaket (Passivhaus Institut Darmstadt) ist zu erbringen.
Offenbach Hafen - Mainviertel
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel" wird eine klima- und umweltschonende Stadtentwicklung realisiert, indem erneuerbare Energien genutzt werden sowie mit Energie- und Wasservorräten schonend umgegangen wird. Zu diesem Zweck müssen Grundstückserwerber und Bauherren mit der Stadt Offenbach vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages einen städtebaulichen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten:
1. für die Reduzierung des Energiebedarfs der Gebäude durch höhere
Wärmedämmstandards zu sorgen. Für 50 Prozent der Bruttogeschossfläche ist
Passivhausstandard vorzusehen.
Osnabrück
Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 5. April 2011 beschlossen, dass städtische Neubauten nur noch im Passivhaus-Standard errichtet werden dürfen. Dieser Beschluss ist wegweisend und nimmt Anforderungen künftiger Energieeinsparverordnungen vorweg.
Steinhagen
Der Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde
Steinhagen beschloss am 8.12.2011 einstimmig, künftig für alle Neubauten den Passivhaus-Standard zu fordern und auch bei zukünftigen Sanierungen anzustreben. Sollte der
Passivhaus-Standard im Einzelfall nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen.
Ulm
Die Stadt Ulm hat schon 1993 für Neubauten im Stadtgebiet einen erhöhten Wärmeschutzstandard beschlossen. Ein nächster zukunftsweisender Schritt ist die Ulmer Passivhaus-Siedlung „Im Sonnenfeld“, in der schon heute der Baustandard der Zukunft umgesetzt werden soll. Die Stadt Ulm hat, gemeinsam mit regional und überregional agierenden Investoren, Architekten, Energieplanern und Bauhandwerk, eine Siedlung mit bis zu 104 Reihen- und Doppelhäusern im sogenannten Passivhaus-Standard entwickelt. Investoren bzw. Bauherrengemeinschaften haben hier bezahlbare und marktgängige Passivhäuser konzipiert, gebaut und vermarktet.
Walldorf
Die Tischvorlage für den Gemeinderat der Stadt Walldorf zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm wurde in der öffentlichen Sitzung am 20.07.2010 beschlossen. Demzufolge werden Kommunale Neubauten in Passivhausbauweise erstellt und erneuerbare Energien, wo möglich, eingesetzt und Städtische Baugrundstücke im Neubaugebiet, die zum Verkauf stehen, werden nur mit der Vorgabe der Passivhausbauweise abgegeben.
BUNDESLÄNDER
Bayern
19.07.2011 - Ministerrats- Beschluss des Freistaats Bayerns über den künftigen Energiestandrad für staatliche Gebäude:
Damit gelten für Baumaßnahmen des Freistaats folgende Anforderungen:
Neubauten von Verwaltungsgebäuden erfolgen auf der Grundlage des Passivhaus-Standards.
Einzelne Neubaumaßnahmen für ausgewählte Sonderbauten werden als Pilotmaßnahmen im Passivhausstandard durchgeführt.
Alle anderen Maßnahmen in Neubau und Bestand unterschreiten die Anforderungen der EnEV 2009 an die Gebäudehülle (mittlerer U-Wert) um mindestens 30%. Die genannten Anforderungen gelten, sofern nicht im Einzelfall nachweislich wirtschaftliche, technische oder nutzerbedingte Gründe dagegen sprechen.
Mehr dazu im Energiebericht (Seiten 6, 20-27, Datei: 4.8 MB)
Brandenburg
25.03.2010 – Landtagsbeschluss, dass Neubauten des Landes in Anlehnung an den Passivhaus-Standard zu planen sind, soweit es wirtschaftlich vertretbar ist. Folgende Passivhaus-Kriterien müssen erfüllt sein müssen: Die Begrenzung des Jahresheizwärmebedarf auf höchstens 15 kWh/(m²a) oder der Heizlast auf höchstens 10 W/m2, der Luftdichte n50 auf höchstens 0,60/h und des Primärenergiebedarfs inklusive aller elektronischen Verbräuche auf höchstens 120 kWh/(m2a).
Quelle: Beschluss des Landtages Brandenburg "Programm für die Fortschreibung der Strategien für Klimaschutz und Energie des Landes Brandenburg" vom 25.03.2010 – Drs. 5/625-B – siehe dort Abschnitt II. Nr. 7.b.
Hessen
08.2013 - Zur Unterstützung der CO2-Reduktionsziele der hessischen Landesverwaltung wurde deshalb der Energieeffizienzplan Hessen 2030 entwickelt, der die Erhöhung der Energieeffizienz und die Verringerung der CO2-Emissionen in den Gebäuden der hessischen Landesliegenschaften als Ziel hat. Mittelfristiges Ziel ist, im Rahmen des Hessischen Modells Verwaltungsgebäude nur noch als „Fast-Nullenergiegebäude“ zu errichten.
CO2-neutrale Landesverwaltung – Energieeffizienzplan....
Rheinland-Pfalz
CO2-neutrale Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz bei Neubauten grundsätzlich Passivhaus-Standard
20.08.2010 - Die Landesregierung will bis 2020 ihren CO2-Fußabdruck systematisch um mindestens die Hälfte verringern (Bezugsjahr 2008). Das Kabinett hat auf Vorschlag von Umweltministerin Margit Conrad, Finanzminister Carsten Kühl und Innenminister Karl Peter Bruch die Strategie für eine „CO2-neutrale Landesverwaltung“ beschlossen.
Für den Neubau und die Sanierung landeseigener Gebäude in Rheinland-Pfalz wurde die interne Richtlinie des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) für energieeffizientes Bauen novelliert. „Bei Neubauten wird künftig grundsätzlich geprüft, ob der ,Energie-Gewinn-Standard' auf Passivhaus-Niveau realisiert werden kann", so Finanzminister Kühl.
Saarland
Im Koalitionsvertrag des Jamaika-Bündnisses an der Saar mit dem Titel "Neue Wege für ein modernes Saarland - Den Fortschritt nachhaltig gestalten" wird der Passivhaus-Standard festgeschrieben. "Beim Neubau von öffentlichen Gebäuden wird der Passivhausstandard festgeschrieben, bei der Sanierung von landeseigenen Gebäuden dient der Passivhaus-Standard als Orientierung. Eine Abweichung von dieser Norm muss im Einzelfall begründet werden (Seite 49 Koalitionsvertrag)
Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.